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GESCHÄFTLSLEITUNG

SEKRETARIAT - ASSISTENZ DER GESCHÄFTLSLEITUNG

BUCHHALTUNG ²

ABSCHLUSS & STEUERN ³

LOHN

Verfahrensdokumentation & Recht intern

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² „Umfasst sind gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen), das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.“


³ „Beinhaltet sind vorbereitende Tätigkeiten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen unter der Aufsicht von Angehörigen der steuerberatenden Berufe.“